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Roter.Teufel

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Urteil
18 Jahre Gefängnis, davon zwölf auf Bewährung für Jeunesse-Jugendtrainer


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18 Jahre Gefängnis, davon zwölf auf Bewährung: So lautet das Urteil in erster Instanz gegen den Jugendtrainer von Fußball-Rekordmeister Jeunesse Esch. Der hatte einem Asylbewerber am Rande des Minimes-Trainings auf dem Vereinskomplex in der Hiehl tödliche Verletzungen zugefügt.

Richterin Sylvie Conter hatte am Donnerstagnachmittag bei der Urteilsverkündung gegen den aus dem französischen Grenzgebiet stammenden Jugendtrainer L. eine klare Antwort auf die Frage gegeben, ob dieser nun der Retter von 26 Kindern oder aber ein Totschläger sei. Letzteres sei der Fall, weshalb der Jugendtrainer wegen Totschlags zu 18 Jahren Gefängnis, davon zwölf auf Bewährung verurteilt wurde. Das Argument der legitimen Selbstverteidigung und der Provokation ließ das Gericht nicht gelten. Zu den Bewährungsauflagen zählt u.a. die Teilnahme an einer Aggressionstherapie, psychologische Betreuung und die Entschädigung der Hinterbliebenen. Der wegen Körperverletzung angeklagte Vater eines Spielers wurde zwar der schweren Körperverletzung für schuldig befunden, eine Strafe aber ausgesetzt („suspension du prononcé“).

Der Staatsanwalt hatte beim Prozess Mitte März eine Haftstrafe von 18 Jahren wegen Totschlags gefordert, darunter einen Teil ohne Bewährung. Das Gericht folgte der Forderung. Jugendtrainer L. habe den bäuchlings am Boden liegenden, immobilisierten, aus dem Irak stammenden Asylbewerber A. weiter mit einem Stein traktiert und das Messer tief in dessen Gesäß beziehungsweise Innenschenkel gerammt. Dabei sei die Situation zu diesem Moment entschärft gewesen, das Opfer wehrlos und L. mehrfach von Spielervater D. aufgefordert worden, aufzuhören. Erschwerend kam hinzu, dass L. während des Prozesses keinerlei Reue zeigte und sich gleich mehrmals mit der Richterin anlegte. Für den Spielervater D. ließ der Staatsanwalt mildernde Umstände gelten und forderte eine Geldstrafe.

L. und D. haben nun 40 Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Gericht verurteilte L. außerdem zu einer recht hohen Geldstrafe (56.000 Euro Schadenersatz und 7.375 Euro an die CNS), da es die Schuld der Eskalation zu zwei Dritteln bei ihm und lediglich zu einem Drittel bei A. sah.
Das war geschehen

Der 25-jährige A., in seiner kurzen Zeit in Luxemburg gleich mehrmals auffällig geworden, war am 20. Januar 2023 angetrunken auf dem Jeunesse-Trainingskomplex in der Hiehl aufgetaucht, wo gerade das Training der Minimes (U13) beginnen sollte. Dort kam es zum ersten Disput mit L. Als A. dem Jugendtrainer aus kurzer Distanz den Ball ins Gesicht geworfen hatte, antwortete L. mit einem Faustschlag. Die Polizei wurde erstmals gerufen. L. verzichtete auf eine Anzeige, die Beamten zogen wieder ab.

Zur gleichen Zeit ging A. wutentbrannt in ein Geschäft am Boulevard Kennedy, wo er ein Messerset kaufte, um eine gute halbe Stunde später mit zwei großen Messern bewaffnet auf den Trainingsplatz zurückzukehren. Dort trainierten 26 Kinder unter der Obhut von Trainer L. und seinem damals minderjährigen Halbbruder C., dem nun vor dem Jugendgericht der Prozess gemacht werden soll. Zusammen mit Spielervater D. stellten sie sich dem Angreifer, der kurze Zeit später zum Opfer werden sollte, entgegen. D. warf einen Ziegelstein nach A. und traf ihn an der Brust. L. hatte sich mit einem Mülleimer aus Metall bewaffnet, C. mit einer Plastikstange.

A. flüchtete schließlich durch das untere Tor des Jeunesse-Trainingskomplexes. Die drei verfolgten ihn und holten A. ein, als er auf dem abschüssigen Weg stolperte. Laut den Ermittlern hatte A. seine Messer fallen lassen, was D. bestätigte. Die Männer traktierten A. mit Faustschlägen und hielten ihn am Boden fest. L. schlug mit einem Stein auf das Opfer ein, sein Bruder trat A. ebenfalls mehrmals gegen den Kopf. D. versuchte, die Situation zu beenden, indem er sich schützend auf den Kopf des Opfers legte. Doch der Gewaltexzess ging weiter, als sich L. das Messer schnappte und damit dreimal zustach. Zweimal in das Gesäß und einmal in die Oberschenkelinnenseite, wo das Messer eine Hauptschlagader traf. An den Folgen dieser Verletzung sollte A. später im Krankenhaus sterben. Als Grund gab L. an, dass er eine Flucht von A. hatte verhindern wollen. Wer anschließend die Tatwaffe wegschleuderte, konnte nicht final geklärt werden.

Unmittelbar nach dem Prozess zum tödlichen Zwischenfall musste sich der Jugendtrainer noch in einem weiteren Prozess wegen häuslicher Gewalt gegen seine Lebensgefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder (zwei und drei Jahre alt) verantworten. In den vergangenen vier Jahren soll sie mehrmals von L. geschlagen und bedroht (zum Teil mit dem Tod) worden sein. Dafür erhielt L. nun eine zusätzliche Strafe von 24 Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte genau das gefordert, sofern sich L. einer Therapie bei der Anlaufstelle für häusliche Gewalt unterzöge. Auch das ordnete das Gericht an.

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