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Notícias BND muss Corona-Geheimakte nicht herausrücken!

Roter.Teufel

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Out 5, 2021
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Gericht entscheidet:
BND muss Corona-Geheimakte nicht herausrücken!


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Hat der deutsche Auslandsgeheimdienst schon 2020 Hinweise auf einen Laborunfall in Wuhan gehabt – und hält sie bis heute unter Verschluss? Das dürfen wir nicht erfahren.

DENN: Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine Informationen über den möglichen Ursprung der Corona-Pandemie nicht offenlegen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Der Axel-Springer-Verlag (zu dem auch BILD gehört) hatte auf Auskunft geklagt – wollte wissen, was genau der BND über das Virus weiß, das die Welt jahrelang im Griff hatte. Doch die Richter sagen: Öffentliche Interessen stehen dem entgegen. Die Funktionsfähigkeit des BND, sogar Deutschlands diplomatische Beziehungen zu China – all das sei gefährdet, wenn der Geheimdienst redet.

Gericht: „Rückschlüsse auf Quellen möglich“

Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: „Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.“

Ein Vertuschungsskandal? Altkanzlerin Angela Merkel wies das empört zurück.

Ebenso pikant: Der Verlag wollte vom BND wissen, ob ein namentlich bekannter Virologe mit Nähe zur Regierung je einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde. Auch diese Antwort bleibt geheim – aus Persönlichkeitsgründen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet: Die Wahrheit über den Corona-Ursprung – sie bleibt eine streng geheime Akte. Vielleicht für immer.

Bild Zeitung
 
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